Company Profile #48919
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ExtraTrans GmbH
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Speditions-Regeln
Diese Arbeitsordnung dient der Förderung einer guten Zusammenarbeit und eines reibungslosen Betriebsablaufs.
Die Arbeitsordnung soll nach dem Willen von Geschäftsleitung und Betriebsrat ständig den veränderten Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen angepasst werden.
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG einschließlich der leitenden Angestellten.
____________________________________________________________________________________________________
§1 Einstellung
§1.1 Aufnahme ab 13 Jahren
Ausnahmen entscheiden das Management
§1.2 Zu Beginn eines jeden Arbeitsverhältnisses wird regelmäßig eine Probezeit vereinbart, deren Dauer im
Einzelfall festzulegen ist.
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§2 Allgemeine Pflichten
§2.1 Wir verzichten auf jede Form unerwünschten Verhaltens gegenüber Kollegen. Unter unerwünschtem Verhalten wird jedes Verhalten verstanden, bei dem die persönliche Integrität des anderen verletzt wird.
§2.2 Trucksbook.eu oder andere Software ist pflicht!
Ausnahmen entscheiden das Management
§2.3 Jeder Spieler darf Aufträge sowie die LKW Wahl im ETS2 / ATS selber gestalten.
§2.4 Die TruckersMP Regeln sind einzuhalten
§2.5 Der Firmen TAG »ETGmbH« ist im TruckersMP Profil
vor dem Namen zu tragen, genauso wie die Hauseigene Firmenlackierung gefahren werden muss.
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§3 Arbeitszeit
§3.1 Die vom Disposition erstellte Fahrten müssen in einem Monat gefahren werden und dürfen nur im Urlaub ausfallen.
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§4 Urlaub
§4.1 Der Arbeitnehmer hat seine Urlaubsanschrift früh bekannt zu geben.
Diese Arbeitsordnung dient der Förderung einer guten Zusammenarbeit und eines reibungslosen Betriebsablaufs.
Die Arbeitsordnung soll nach dem Willen von Geschäftsleitung und Betriebsrat ständig den veränderten Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen angepasst werden.
Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG einschließlich der leitenden Angestellten.
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§1 Einstellung
§1.1 Aufnahme ab 13 Jahren
Ausnahmen entscheiden das Management
§1.2 Zu Beginn eines jeden Arbeitsverhältnisses wird regelmäßig eine Probezeit vereinbart, deren Dauer im
Einzelfall festzulegen ist.
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§2 Allgemeine Pflichten
§2.1 Wir verzichten auf jede Form unerwünschten Verhaltens gegenüber Kollegen. Unter unerwünschtem Verhalten wird jedes Verhalten verstanden, bei dem die persönliche Integrität des anderen verletzt wird.
§2.2 Trucksbook.eu oder andere Software ist pflicht!
Ausnahmen entscheiden das Management
§2.3 Jeder Spieler darf Aufträge sowie die LKW Wahl im ETS2 / ATS selber gestalten.
§2.4 Die TruckersMP Regeln sind einzuhalten
§2.5 Der Firmen TAG »ETGmbH« ist im TruckersMP Profil
vor dem Namen zu tragen, genauso wie die Hauseigene Firmenlackierung gefahren werden muss.
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§3 Arbeitszeit
§3.1 Die vom Disposition erstellte Fahrten müssen in einem Monat gefahren werden und dürfen nur im Urlaub ausfallen.
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§4 Urlaub
§4.1 Der Arbeitnehmer hat seine Urlaubsanschrift früh bekannt zu geben.
ExtraTrans GmbH
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