Company Profile #210919
Transporte Niebuhr GmbH
10.7.2025
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# Regelwerk — Transporte Niebuhr GmbH
*(Gültig ab: ****.****.\_\_\_\_ • Version: 1.0 • Verantwortlich: Geschäftsführung)*
## 1. Zweck & Geltungsbereich
Dieses Regelwerk schafft verbindliche Verhaltens- und Arbeitsstandards für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Transporte Niebuhr GmbH (im Folgenden „das Unternehmen“). Es gilt für alle Beschäftigten, Subunternehmer und externen Fahrer bei Tätigkeiten im Auftrag des Unternehmens.
## 2. Grundsätze / Unternehmenswerte
* Sicherheit hat Vorrang vor Zeitdruck.
* Respektvoller, kollegialer Umgang miteinander.
* Verantwortungsvoll im Umgang mit Fahrzeugen, Ladung und Umwelt.
* Gesetzestreue und Vorbildfunktion im Straßenverkehr.
## 3. Arbeitszeit, Einsatzplanung & Erreichbarkeit
* Einsätze erfolgen gemäß Dienstplan; Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt.
* Lenk- und Ruhezeiten sind strikt einzuhalten (gesetzliche Vorgaben). Verstöße sind unverzüglich zu melden.
* Überstunden sind nur mit Genehmigung der Disposition zulässig und werden dokumentiert.
## 4. Führerschein, Qualifikation & Fortbildung
* Beschäftigte müssen gültige Führerscheine (z. B. CE) und erforderliche Zertifikate (z. B. Module nach Berufskraftfahrer-Qualifikation) vorweisen.
* Verlust/Entzug sofort melden.
* Regelmäßige Schulungen (Sicherheits- & Ladungssicherung, E-Bordgeräte, Gefahrgut falls relevant) sind verpflichtend.
## 5. Dienstkleidung & Auftreten
* Saubere, funktionale Dienstkleidung ist bei Einsätzen zu tragen (sofern gestellt).
* Freundliches Auftreten gegenüber Kunden und Dritten. Keine diskriminierenden Äußerungen.
## 6. Fahrzeugnutzung & Pflege
* Fahrzeuge nur dienstlich und mit Genehmigung benutzen.
* Vor Fahrtantritt: Pflicht-Check (Bremsen, Lichter, Reifendruck, Öl/Flüssigkeiten, Sicht). Checkliste ausfüllen.
* Schäden, Mängel oder Unregelmäßigkeiten sofort melden; bei sicherheitsrelevanten Mängeln nicht fahren.
* Reinigung und Pflege in angemessenem Umfang; grobe Verschmutzung ist zu vermeiden.
## 7. Ladungssicherung & Handling
* Ladung ist fachgerecht und gesetzeskonform zu sichern. Verantwortung trägt der Fahrer bis zur Übergabe.
* Bei Gefahrgut: spezielle Vorschriften sind verbindlich (Freigabe nur nach interner Unterweisung).
* Beschädigungen der Ladung/Verpackung sind beim Kunden zu dokumentieren und der Disposition zu melden.
## 8. Verkehrssicherheit & Fahrverhalten
* Tempo und Fahrweise an Wetter, Straße und Beladung anpassen.
* Handy am Steuer ist verboten; Freisprecheinrichtung nur eingeschränkt und gesetzeskonform nutzbar.
* Bei Unfällen: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei/Notruf informieren wenn nötig, interne Meldepflicht unverzüglich (siehe Abschnitt Notfälle).
## 9. Alkohol, Drogen & Gesundheit
* Nulltoleranz am Steuer: Alkohol und Drogen sind während Arbeitszeit und unmittelbar davor/ danach strengstens verboten.
* Verdachtsfälle führen zu sofortigem Fahrverbot und arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
* Gesundheitsprobleme, die das Fahren beeinträchtigen könnten, sind unverzüglich der Geschäftsführung/Personalabteilung zu melden.
## 10. Datenschutz & Unternehmens-Informationen
* Kundendaten, Tourdaten und personenbezogene Informationen sind vertraulich zu behandeln.
* Fotos von Kundenfahrzeugen/privaten Gegenständen nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
* Nutzung dienstlicher Systeme/geräten nur für Arbeitszwecke.
## 11. Umwelt & Ressourcen
* sparsames Fahren (eco-driving) wird erwartet.
* Abfälle trennen; umweltschädliche Stoffe fachgerecht entsorgen.
* Motor aus bei längeren Standzeiten (sofern möglich).
## 12. Verhalten bei Pannen & Unfällen (Notfallprotokoll)
1. Absichern der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck).
2. Personenversorgung / Erste Hilfe.
3. Polizei/Notruf 112 bei Personenschaden oder hohem Sachschaden.
4. Disposition sofort informieren (Nummer: \[eintragen]).
5. Unfallbericht ausfüllen (Anhang A) und Fotos machen (wenn möglich).
6. Fahrzeug nicht ohne Abstimmung verlassen/abtransportieren lassen.
## 13. Meldung von Regelverstößen & Whistleblowing
* Verstöße gegen Sicherheit, Gesetz oder Ethik sind unverzüglich der direkten Führungskraft oder der Geschäftsführung zu melden.
* Meldungen werden vertraulich behandelt; Repressalien sind untersagt.
## 14. Sanktionen & Disziplinarmaßnahmen
* Verstöße werden je nach Schwere folgendermaßen geahndet: mündliche Ermahnung → schriftliche Abmahnung → temporäre Suspendierung → Kündigung.
* Bei sicherheitsrelevanten Verstößen (z. B. Fahren unter Alkohol, wiederholte Nichteinhaltung von Lenkzeiten) erfolgt in der Regel eine sofortige Suspendierung bis zur Klärung.
## 15. Verantwortlichkeiten / Rollen
* Geschäftsführung: Regelwerk festlegen, Überwachung, Ressourcen bereitstellen.
* Disposition: Tourplanung, Kommunikation, Einsatzkontrolle.
* Fuhrparkleitung: Wartung, Fahrzeugausstattung, Prüfungen.
* Fahrer: Einhaltung dieses Regelwerks, Fahrzeugpflege, fachgerechte Durchführung der Aufträge.
## 16. Dokumentation & Formulare (Anhang)
* A: Unfall-/Schadenmeldung (Formular)
* B: Fahrzeug-Checkliste (Vor Fahrtantritt)
* C: Unterweisungsnachweis (Schulungsbescheinigung)
* D: Abwesenheits- / Urlaubsantrag
*(Vorlagen liegen digital in der Personalakte / Fuhrparkordner.)*
## 17. Schulung & Review
* Dieses Regelwerk wird jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst.
* Alle Mitarbeitenden erhalten bei Einstellung und mindestens jährlich eine Unterweisung.
## 18. Inkrafttreten & Unterschrift
Dieses Regelwerk tritt am ***.***.\_\_\_\_ in Kraft. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Mitarbeitende, das Regelwerk erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
*(Gültig ab: ****.****.\_\_\_\_ • Version: 1.0 • Verantwortlich: Geschäftsführung)*
## 1. Zweck & Geltungsbereich
Dieses Regelwerk schafft verbindliche Verhaltens- und Arbeitsstandards für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Transporte Niebuhr GmbH (im Folgenden „das Unternehmen“). Es gilt für alle Beschäftigten, Subunternehmer und externen Fahrer bei Tätigkeiten im Auftrag des Unternehmens.
## 2. Grundsätze / Unternehmenswerte
* Sicherheit hat Vorrang vor Zeitdruck.
* Respektvoller, kollegialer Umgang miteinander.
* Verantwortungsvoll im Umgang mit Fahrzeugen, Ladung und Umwelt.
* Gesetzestreue und Vorbildfunktion im Straßenverkehr.
## 3. Arbeitszeit, Einsatzplanung & Erreichbarkeit
* Einsätze erfolgen gemäß Dienstplan; Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt.
* Lenk- und Ruhezeiten sind strikt einzuhalten (gesetzliche Vorgaben). Verstöße sind unverzüglich zu melden.
* Überstunden sind nur mit Genehmigung der Disposition zulässig und werden dokumentiert.
## 4. Führerschein, Qualifikation & Fortbildung
* Beschäftigte müssen gültige Führerscheine (z. B. CE) und erforderliche Zertifikate (z. B. Module nach Berufskraftfahrer-Qualifikation) vorweisen.
* Verlust/Entzug sofort melden.
* Regelmäßige Schulungen (Sicherheits- & Ladungssicherung, E-Bordgeräte, Gefahrgut falls relevant) sind verpflichtend.
## 5. Dienstkleidung & Auftreten
* Saubere, funktionale Dienstkleidung ist bei Einsätzen zu tragen (sofern gestellt).
* Freundliches Auftreten gegenüber Kunden und Dritten. Keine diskriminierenden Äußerungen.
## 6. Fahrzeugnutzung & Pflege
* Fahrzeuge nur dienstlich und mit Genehmigung benutzen.
* Vor Fahrtantritt: Pflicht-Check (Bremsen, Lichter, Reifendruck, Öl/Flüssigkeiten, Sicht). Checkliste ausfüllen.
* Schäden, Mängel oder Unregelmäßigkeiten sofort melden; bei sicherheitsrelevanten Mängeln nicht fahren.
* Reinigung und Pflege in angemessenem Umfang; grobe Verschmutzung ist zu vermeiden.
## 7. Ladungssicherung & Handling
* Ladung ist fachgerecht und gesetzeskonform zu sichern. Verantwortung trägt der Fahrer bis zur Übergabe.
* Bei Gefahrgut: spezielle Vorschriften sind verbindlich (Freigabe nur nach interner Unterweisung).
* Beschädigungen der Ladung/Verpackung sind beim Kunden zu dokumentieren und der Disposition zu melden.
## 8. Verkehrssicherheit & Fahrverhalten
* Tempo und Fahrweise an Wetter, Straße und Beladung anpassen.
* Handy am Steuer ist verboten; Freisprecheinrichtung nur eingeschränkt und gesetzeskonform nutzbar.
* Bei Unfällen: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei/Notruf informieren wenn nötig, interne Meldepflicht unverzüglich (siehe Abschnitt Notfälle).
## 9. Alkohol, Drogen & Gesundheit
* Nulltoleranz am Steuer: Alkohol und Drogen sind während Arbeitszeit und unmittelbar davor/ danach strengstens verboten.
* Verdachtsfälle führen zu sofortigem Fahrverbot und arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
* Gesundheitsprobleme, die das Fahren beeinträchtigen könnten, sind unverzüglich der Geschäftsführung/Personalabteilung zu melden.
## 10. Datenschutz & Unternehmens-Informationen
* Kundendaten, Tourdaten und personenbezogene Informationen sind vertraulich zu behandeln.
* Fotos von Kundenfahrzeugen/privaten Gegenständen nur mit ausdrücklicher Einwilligung.
* Nutzung dienstlicher Systeme/geräten nur für Arbeitszwecke.
## 11. Umwelt & Ressourcen
* sparsames Fahren (eco-driving) wird erwartet.
* Abfälle trennen; umweltschädliche Stoffe fachgerecht entsorgen.
* Motor aus bei längeren Standzeiten (sofern möglich).
## 12. Verhalten bei Pannen & Unfällen (Notfallprotokoll)
1. Absichern der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck).
2. Personenversorgung / Erste Hilfe.
3. Polizei/Notruf 112 bei Personenschaden oder hohem Sachschaden.
4. Disposition sofort informieren (Nummer: \[eintragen]).
5. Unfallbericht ausfüllen (Anhang A) und Fotos machen (wenn möglich).
6. Fahrzeug nicht ohne Abstimmung verlassen/abtransportieren lassen.
## 13. Meldung von Regelverstößen & Whistleblowing
* Verstöße gegen Sicherheit, Gesetz oder Ethik sind unverzüglich der direkten Führungskraft oder der Geschäftsführung zu melden.
* Meldungen werden vertraulich behandelt; Repressalien sind untersagt.
## 14. Sanktionen & Disziplinarmaßnahmen
* Verstöße werden je nach Schwere folgendermaßen geahndet: mündliche Ermahnung → schriftliche Abmahnung → temporäre Suspendierung → Kündigung.
* Bei sicherheitsrelevanten Verstößen (z. B. Fahren unter Alkohol, wiederholte Nichteinhaltung von Lenkzeiten) erfolgt in der Regel eine sofortige Suspendierung bis zur Klärung.
## 15. Verantwortlichkeiten / Rollen
* Geschäftsführung: Regelwerk festlegen, Überwachung, Ressourcen bereitstellen.
* Disposition: Tourplanung, Kommunikation, Einsatzkontrolle.
* Fuhrparkleitung: Wartung, Fahrzeugausstattung, Prüfungen.
* Fahrer: Einhaltung dieses Regelwerks, Fahrzeugpflege, fachgerechte Durchführung der Aufträge.
## 16. Dokumentation & Formulare (Anhang)
* A: Unfall-/Schadenmeldung (Formular)
* B: Fahrzeug-Checkliste (Vor Fahrtantritt)
* C: Unterweisungsnachweis (Schulungsbescheinigung)
* D: Abwesenheits- / Urlaubsantrag
*(Vorlagen liegen digital in der Personalakte / Fuhrparkordner.)*
## 17. Schulung & Review
* Dieses Regelwerk wird jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst.
* Alle Mitarbeitenden erhalten bei Einstellung und mindestens jährlich eine Unterweisung.
## 18. Inkrafttreten & Unterschrift
Dieses Regelwerk tritt am ***.***.\_\_\_\_ in Kraft. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Mitarbeitende, das Regelwerk erhalten, gelesen und verstanden zu haben.
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